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Was ist eine Abmahnung?
Mit einer Abmahnung fordert eine Person eine andere auf, ein bestimmtes Verhalten oder bestimmte Handlungen zu unterlassen. Abmahnungen kommen in jedem zivilrechtlichen Bereich vor und beinhalten Ansprüche auf Unterlassung. Bekannt sind Abmahnungen im arbeitsrechtlichen Bereich, doch sie sind auch im gewerblichen Rechtsschutzbereich wie Urheber- und Wettbewerbsrecht sowie Markenrecht bekannt.
Abmahnungen im Wettbewerbsrecht
Ein großer Teil Abmahnungen erfolgt im Bereich Wettbewerbsrecht, mit denen sich jedoch die Mehrzahl der Verstöße erledigt. Dabei handelt es sich meist um unlauteren Wettbewerb, dessen Verursacher abgemahnt werden. Der Gesetzgeber hat gegen den unlauteren Wettbewerb ein Gesetz erlassen, das mit § 12 UWG die Abmahnung gesetzlich regelt.
Gewerblicher Rechtsschutzbereich und Urheberrecht
In diesem Bereich geht es um das geistige Eigentum einer Person. Zum geistigen Eigentum eines Unternehmens gehört beispielsweise das Erstellen von Bauplänen, Designs. Diese Betriebe stellen keine Produkte her, sondern vermarkten ihr geistiges Eigentum. Bei der Abmahnung in diesem Bereich ist eine Schilderung des Sachverhalts beizufügen, der zur Beanstandung führt.
Abmahnung im Arbeitsrecht
Aus Sicht des Arbeitsrechts kommt eine Abmahnung einer Rüge gleich. Der Arbeitgeber mahnt den Arbeitnehmer ab, wenn dieser wiederholt seine vertraglichen Pflichten verletzt. Der Inhalt der Abmahnung muss sich auf bestimmte Vorfälle berufen und dem Abgemahnten deutlich vor Augen führen, dass im Wiederholungsfall der Arbeitgeber die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses ausspricht. Abmahnungen im Arbeitsrecht sind grundsätzlich in Schriftform zu verfassen, vom Vorgesetzten zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer gegen Empfangsbestätigung oder per Post zuzustellen.
Vorschritt zur Kündigung
Abmahnungen im arbeitsrechtlichen Bereich sind meist der erste Schritt des Arbeitgebers, um Kündigungen auszusprechen. Der Arbeitnehmer kann gegen die Abmahnung Widerspruch einlegen. Abmahnung und Widerspruch bleiben in der Personalakte.
Abmahnungen und ihre Funktion
Regelungen gemäß § 174 BGB
Die Funktion der Abmahnung ist die Beilegung von Streitigkeiten, bevor sie eskalieren und den Gerichtsweg beanspruchen. Die Abmahnung ist eine formale Aufforderung, bestimmte Handlungen zu unterlassen. Inhaltlich beschreibt die Abmahnung den Verstoß und fordert die Gegenseite während einer festgesetzten Frist Abhilfe zu schaffen. Weiterhin enthält eine Abmahnung die Androhung rechtlicher Schritte. Als Anlage fügen Betroffene in der Regel eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei. In den meisten Fällen ist eine Abmahnung nicht als Angebot, das zum Abschluss eines Unterlassungsvertrags dient, zu betrachten. Hier ist gemäß Entscheidung des Bundesgerichtshofs eine Vollmacht nicht notwendig. Die gesetzlichen Regelungen gemäß § 174 BGB sind nicht anwendbar. Aussteller einer Abmahnung können diese auch per E-Mail versenden, ohne dass die Abmahnung ihre Rechtswirksamkeit verliert. Das gilt auch dann, wenn der Empfänger die E-Mail löscht oder der Löschungsvorgang durch einen Spamfilter erfolgte.