Ratgeber
Zusammenfassung der Thematik Abmahnung
Mit einer Abmahnung weist eine Person eine andere auf Verstöße und Fehlverhalten hin und gibt der anderen Person gleichzeitig die Möglichkeit, diese Sachlagen zu bereinigen. Abmahnungen kommen in fast allen zivilrechtlichen Bereichen vor, hauptsächlich sind sie im Arbeitsrechts- und gewerblichen Rechtsschutzbereich präsent.
Missbrauch
Auch bei Abmahnungen treiben unseriöse Rechtsanwälte Missbrauch, hauptsächlich im Bereich des Urheberrechts. Das deutsche Recht hat auf diese Machenschaften bisher nicht in dem Maße reagiert, wie es notwendig wäre. Betroffen von den anwaltlichen Abmahnungen sind hauptsächlich Websitebetreiber, die mit der Gestaltung ihrer Webseite für manche Rechtsanwälte Hilflosigkeit widerspiegeln. Sie werden anhand von dubiosen Abmahnungen zur Kasse gebeten.
Arbeitsrecht
Trotz jeder Kritik sind Abmahnungen für Abgemahnte eine Chance, ihr Fehlverhalten zu korrigieren. Das kann im Arbeitsrecht hilfreich sein, um einer drohenden Kündigung entgegenzuwirken. Für viele Arbeitgeber ist eine Abmahnung nur ein Schritt bis zur Kündigung. Arbeitnehmer können der Abmahnung widersprechen; den Widerspruch muss der Arbeitgeber wie die Abmahnung zur Personalakte legen. Eine Reaktion des Arbeitgebers auf den Widerspruch erwartet der Gesetzgeber nicht. Bei unrechtmäßiger Abmahnung kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber die Rücknahme der Abmahnung verlangen, notfalls durch Entscheidung des Arbeitsgerichts.
Urheberrecht / gewerblicher Rechtsschutz
In diesem Bereich gehört der Schutz geistigen Eigentums. Dazu zählt beispielsweise ein entworfenes Design oder eine Software. Diese Unternehmen sind keine produzierenden Betriebe, sondern vermarkten ihre Ideen, ihr geistiges Eigentum. Hier kommt die Mehrzahl der Abmahnungen vor; meist durch dubiose Rechtsanwälte.
Mietverhältnis
Abmahnungen kommen beim Mietverhältnis ebenfalls vor und dienen, wie beim Arbeitsrecht, als ein Schritt zur Kündigung des Mietvertrages. Das Recht, die andere Vertragspartei abzumahnen, haben Mieter und Vermieter gleichermaßen. In der Regel geht eine Abmahnung einer fristlosen Kündigung voraus, sofern der Abgemahnte das Fehlverhalten nicht beseitigt.
Auf Abmahnungen reagieren
Jede Person, die eine Abmahnung erhält, sollte zeitnah darauf reagieren. Ist die Abmahnung berechtigt, unterzeichnet der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung, die in der Regel als Anlage der Abmahnung mitgeschickt wird. Dann räumt er den beanstandeten Tatbestand aus und gibt dem Abmahner keinen weiteren Grund für eine Abmahnung. Die Unterlassungserklärung beinhaltet üblicherweise Kosten, die auf den Abgemahnten zukommen. Im Grunde hat der Abgemahnte nur die Kosten zu tragen, welche für den Rechtsbeistand anfallen.
Mietverhältnis
Bei ungerechtfertigten Abmahnungen kann der der Abgemahnte bei Gericht eine negative Feststellungsklage einreichen. Diese Möglichkeit haben jedoch nicht diejenigen, die eine Abmahnung in Bezug auf ihr Mietverhältnis haben.