Missbrauch von Abmahnungen

Einige Anwälte verdienen ihren Lebensunterhalt damit, indem sie Abmahnungen an Websitebetreiber verschicken. Betroffen davon sind hauptsächlich Websites, die klein gehalten und entweder nicht professionell gestaltet sind. Diese Websitebetreiber hinterlassen einen Eindruck der Wehrlosigkeit und sind für unseriöse Rechtsanwälte willkommene Opfer.

Urheberrecht

Die Betreiber der Internetauftritte erhalten Abmahnungen, die sich hauptsächlich auf Verletzungen des Urheberrechts oder auf Fehler im Impressum beziehen. Im Jahr 2011 waren es circa 300.000 Anfragen über Adressen von Anschlussinhabern, mit denen sich deutsche Internetprovider zu beschäftigen hatten. Alle Anfragen bezogen sich auf § 101 Abs. 9 und 10 UrhG. Dabei ist jede einzelne Abmahnung ein gemäß 97a Abs. 1 S 1 UrhG legitimiertes Mittel, um den Verstoß außergerichtlich zu bereinigen. Doch die Mehrzahl verlangte keine Beseitigung des Verstoßes, sondern die Erstattung der Kosten für die Rechtsverfolgung nach § 97a Abs.1 Satz 2 UrhG. Die Kostenrechnung begnügt sich nicht auf die Erstattung der Rechtsanwaltskosten, sondern beinhaltet vielmehr Lizenzgebühren. Websitebetreiber, die sich mit der Materie nicht auskennen, bezahlen und hoffen, dass die Angelegenheit erledigt ist.

Anwalt beauftragen

In den meisten europäischen Staaten ist es üblich, dass derjenige, der einen Anwalt beauftragt diesen auch bezahlt. Anders ist die Rechtslage in Deutschland; hier bezahlt derjenige die Anwaltskosten, der abgemahnt wurde. Findet der Abgemahnte die Abmahnung, sei zu Unrecht erfolgt, beauftragt er seinerseits einen Anwalt, um die Sachlage zu überprüfen. Die Kosten für Anwälte liegen in solchen Fällen zwischen 1.000 und mehr als 10.000 Euro. Die Gebührenordnung für Rechtsanwälte setzt für die Berechnung einen Streitwert, auf dem die Kosten basieren. Rechtsanwälte, die Abmahnung missbräuchlich nutzen, haben keinen Streitwert; sei erfinden einen.

Das deutsche Recht

Auch wenn der Gesetzgeber mit dem „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ im Oktober 2013 die Kosten bei Abmahnungen regelt, deckelt das Gesetz den Gegenstandswert bis zu einer Höhe von 1.000 Euro. Ist die Abmahnung nicht gerechtfertigt, hat der Abgemahnte das Recht, dass der Abmahner seine Kosten für den Rechtsanwalt erstattet. Dennoch ist die gesetzliche Regelung in dieser Hinsicht lückenhaft und bedarf einer dringenden Überarbeitung.

Missbrauch

Leidtragende missbräuchlicher Abmahnungen sind nicht die großen Konzerne; die wehren sich gegen derartigen Missbrauch. Es sind Studenten, kleine Unternehmen und Freiberufler sowie Privatpersonen. Hier ist in der Regel nicht viel Geld zu holen, doch wenn ein Rechtsanwalt eine Abmahnung verfasst, sind es hauptsächlich diese Personengruppen, die zwar nicht wissen, warum sie abgemahnt wurden, jedoch aus Angst bezahlen. Missbrauch von Abmahnungen ist ein Thema, das hauptsächlich auf Websitebetreiber zielt, die als hilflos angesehen werden. Was Sie tun können, um sich zu wehren, finden Sie bei Formblitz.